Pflegeberatung

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Beratungsstellen für Pflegebedürftige

„Nachweis über einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI“
Anerkannte Beratungsstellen der Pflegekassen

Pflegeberatung24 ist ein anerkanntes Beratungsangebot der Pflegekassen. Wir unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen neutral, unabhängig und kostenfrei.

Unser Angebot ist es, gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen zu entwickeln, die Ihren Alltag erleichtern und eine optimale Gestaltung der Pflege ermöglichen. Dabei begleiten wir Sie mit fachlicher Kompetenz, Erfahrung und viel Herz.

Unser Team besteht aus erfahrenen Pflegeberaterinnen und examinierten Pflegekräften, die Sie fachkundig und individuell unterstützen.

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Ein zentraler Teil unseres Angebots ist der Beratungseinsatz gemäß § 37.3 SGB XI, der für viele Pflegegeldempfänger verpflichtend ist. Dieser Einsatz erfüllt nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern bietet zudem eine wertvolle Gelegenheit, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, pflegende Angehörige gezielt zu entlasten und individuelle Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Unser Anspruch ist es, gemeinsam mit Ihnen eine bestmögliche Versorgung zu erreichen – kompetent, menschlich und verlässlich


Die Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, in welchen Zeiträumen jeweils ein Beratungseinsatz erfolgen muss.

Pflegegrad 201.01. – 30.06.01.07. – 31.12.
Pflegegrad 301.01. – 30.06.01.07. – 31.12.
Pflegegrad 401.01. – 31.03.01.04. – 30.06.01.07. – 30.09.01.10. – 31.12.
Pflegegrad 501.01. – 31.03.01.04. – 30.06.01.07. – 30.09.01.10. – 31.12.